Zurich Newsletter 03/2009 |
1. Warme Getränke wirkungsvoller bei Erkältung Gegen Symptome von Erkältungen helfen heiße Getränke besser als kalte. Eine Studie hat diese Volksweisheit erstmals wissenschaftlich geprüft und bestätigt. http://www.zurich.de/versicherung/service/news-newsletter/archiv2009/gesundheit-archiv/news-20090116b.htm ---------------------------------------------------------------------------- 2. Höheres Krebsrisiko für bestimmte Berufsgruppen Arbeitsmediziner der Universität Köln haben insgesamt 30 Krebs-Studien aus aller Welt ausgewertet: Demnach haben bestimmte Schichtarbeiter und Flugpersonal ein um bis zu 70 % erhöhtes Risiko, an Krebs zu erkranken. http://www.zurich.de/versicherung/service/news-newsletter/archiv2009/gesundheit-archiv/news-20090116a.htm ---------------------------------------------------------------------------- 3. Arbeitszeugnis muss fehlerfrei sein In einem Arbeitszeugnis muss der Name des Arbeitnehmers richtig geschrieben sein. Anderenfalls ist der Zeugnisanspruch nicht erfüllt. http://www.zurich.de/versicherung/service/news-newsletter/archiv2009/arbeitsrecht-archiv/news-20090115b.htm ---------------------------------------------------------------------------- 4. Tipps zur Steuererklärung 2008 Am 31. Mai 2009 muss die Steuererklärung 2008 beim Finanzamt sein. Von dieser Grundregel gibt es aber sehr viele Ausnahmen: Steuerberater haben länger Zeit, die Erklärungen ihrer Mandanten zu erstellen und viele Arbeitnehmer sind gar nicht zur Abgabe verpflichtet. http://www.zurich.de/versicherung/service/news-newsletter/archiv2009/steuern-archiv/news-20090115a.htm ---------------------------------------------------------------------------- 5. Umweltzonen in acht weiteren Städten Zum Jahreswechsel sind in acht weiteren deutschen Städten Umweltzonen eingerichtet worden, um die Belastung mit Feinstaub zu verringern. http://www.zurich.de/versicherung/service/news-newsletter/archiv2009/freizeit-archiv/news-20090114b.htm ---------------------------------------------------------------------------- 6. Heizkosten-Nachforderung muss nachvollziehbar sein Eine Nachforderung von Heizkosten durch den Vermieter ist nur dann zulässig, wenn der Mieter die Berechnung nachvollziehen kann. http://www.zurich.de/versicherung/service/news-newsletter/archiv2009/immobilie-archiv/news-20090114a.htm ---------------------------------------------------------------------------- 7. Heizung bei Abwesenheit nicht abstellen Bei kalten Temperaturen sollte die Heizung auch in Abwesenheit nicht abgedreht werden. Bleiben Immobilen ungeheizt, kann es gerade bei frei stehenden Häusern und Doppelhaushälften zu Frostschäden kommen. http://www.zurich.de/versicherung/service/news-newsletter/archiv2009/immobilie-archiv/news-20090113b.htm ---------------------------------------------------------------------------- 8. Neue Einreisebestimmungen für USA-Reisende Wer ab dem 12. Januar ohne Visum in die USA fliegen möchte, für den gelten geänderte Einreisebestimmungen: Besucher müssen sich vorher auf einer Webseite des Department of Homeland Security registrieren. Mit der elektronischen Erfassung lösen die USA das bisherige System ab, das noch auf Papierformularen beruhte. http://www.zurich.de/versicherung/service/news-newsletter/archiv2009/freizeit-archiv/news-20090113a.htm ---------------------------------------------------------------------------- 9. Kündigungsverzicht auf vier Jahre begrenzt Mieter müssen sich an einen schriftlichen und einseitigen Kündigungsverzicht halten, wenn diese Regelung zusammen mit einer Staffelmiete vereinbart worden ist. Der Verzicht darf laut einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) aber nicht länger als vier Jahre gelten. http://www.zurich.de/versicherung/service/news-newsletter/archiv2009/immobilie-archiv/news-20090112b.htm ---------------------------------------------------------------------------- 10. Keine Vorfahrtsregel auf Verteilerfahrbahnen Auf so genannten Verteilerfahrbahnen, die den Übergang von einer Autobahn auf die andere ermöglichen, gibt es keine Vorfahrtsregeln. Alle Fahrer haben die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme und Verständigung, um einen reibungslosen und unfallfreien Ablauf sicherzustellen. http://www.zurich.de/versicherung/service/news-newsletter/archiv2009/freizeit-archiv/news-20090112a.htm |